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Tagesgeldkonto für Enkel anlegen | Ratgeber für Großeltern

Tagesgeldkonto für Enkel anlegenEin Tagesgeldkonto für Enkel ist eine einfache Möglichkeit, Geld für Ausbildung, Führerschein, erste Wohnung oder andere spätere Ausgaben zurückzulegen. Großeltern können entweder auf einem eigenen Tagesgeldkonto sparen und das Guthaben später verschenken oder das Geld unmittelbar auf einem Konto anlegen, das auf den Namen des Enkelkindes läuft. Diese Entscheidung ist wichtiger als ein kleiner Unterschied beim Zinssatz, denn sie bestimmt, wem das Guthaben rechtlich gehört, wer darüber verfügen darf und wem die Zinsen steuerlich zugerechnet werden.

Tagesgeld eignet sich insbesondere für sicherheitsorientiertes Sparen und kürzere bis mittlere Zeiträume. Das Geld besitzt keine feste Laufzeit und bleibt grundsätzlich verfügbar, während der Zinssatz variabel ist. Soll über viele Jahre für Enkelkinder Vermögen aufgebaut werden, können daneben auch andere Anlageformen infrage kommen. Für Geld, das sicher geparkt werden und zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Kursrisiko zur Verfügung stehen soll, bleibt ein Tagesgeldkonto jedoch eine unkomplizierte Lösung.

Auf den Namen der Großeltern oder des Enkels sparen?

Großeltern sollten vor der Eröffnung entscheiden, ob das Guthaben bereits jetzt dem Enkel gehören oder zunächst Teil des eigenen Vermögens bleiben soll. Wird das Tagesgeldkonto auf den Namen der Großeltern geführt, behalten sie die Kontrolle und entscheiden später selbst, wann und in welcher Höhe sie das Geld übertragen. Läuft das Konto dagegen auf den Namen des minderjährigen Enkelkindes, handelt es sich grundsätzlich um dessen Vermögen. Die Eltern beziehungsweise sonstigen Sorgeberechtigten übernehmen während der Minderjährigkeit die gesetzliche Vertretung und Vermögenssorge.

Tagesgeld im Namen des Enkelkindes

Ein Tagesgeldkonto im Namen eines minderjährigen Enkels kann von Großeltern regelmäßig nicht einfach ohne Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter eröffnet werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vertreten grundsätzlich die Sorgeberechtigten das Kind. Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Minderjährige für die wirksame Eröffnung eines Bankkontos normalerweise die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen. Banken verlangen deshalb je nach Institut unter anderem Ausweisdokumente, Steuer-Identifikationsnummer und Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Tagesgeldkonto für Enkel: zwei Möglichkeiten Die Grafik vergleicht ein Tagesgeldkonto im Namen des Enkelkindes mit einem Tagesgeldkonto der Großeltern. Beim Kinderkonto gehört das Geld dem Enkel, beim eigenen Konto behalten die Großeltern die Kontrolle und können später schenken. Für den Enkel mit Tagesgeld sparen Entscheidend ist, auf wessen Namen das Konto geführt wird E Konto des Enkels Guthaben gehört dem Kind eigener Sparer-Pauschbetrag mit 18 grundsätzlich eigene Verfügung G G Konto der Großeltern Guthaben bleibt eigenes Vermögen Großeltern behalten die Kontrolle spätere Schenkung möglich oder Eigentum, Zugriff und Steuer sollten vor der Kontoeröffnung geklärt werden. Tagesgeld ist flexibel, der Zinssatz kann sich jedoch jederzeit ändern.

Wird Geld wirksam auf ein Konto übertragen, das dem Enkel gehört, sollten Großeltern die Konsequenz bewusst einplanen: Das Guthaben ist nicht mehr lediglich eine persönliche Rücklage der Großeltern. Es gehört dem Kind und ist grundsätzlich für dessen Rechnung zu verwalten. Mit Eintritt der Volljährigkeit entscheidet der Enkel selbst über sein Vermögen. Wer bestimmen möchte, dass das Geld beispielsweise erst mit 21 oder ausschließlich für eine Ausbildung verwendet wird, erreicht dieses Ziel mit einem gewöhnlichen Tagesgeldkonto auf den Namen des Kindes nicht ohne Weiteres.

Welche Variante für Großeltern sinnvoll sein kann

Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile. Das Konto auf den Namen des Enkels schafft eine klare Vermögenszuordnung und ermöglicht die Nutzung eigener steuerlicher Freibeträge des Kindes. Das Tagesgeldkonto der Großeltern bietet dagegen mehr Flexibilität und Kontrolle. Für die Entscheidung ist deshalb vor allem wichtig, ob das Geld bereits endgültig verschenkt werden soll.

Vergleich: Tagesgeldkonto für Enkel oder auf eigenen Namen

Variante Wem gehört das Guthaben? Wer verwaltet das Geld? Steuerliche Zuordnung der Zinsen Besonderheit
Tagesgeldkonto im Namen des Enkels Enkelkind Während der Minderjährigkeit grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter Enkelkind Mit Volljährigkeit grundsätzlich freie Verfügung durch den Enkel
Eigenes Tagesgeldkonto der Großeltern Großeltern Großeltern Jeweiliger Kontoinhaber Geld kann zu einem späteren Zeitpunkt verschenkt werden
Separates Tagesgeldkonto der Großeltern nur für den Enkel Großeltern Großeltern Großeltern Gute organisatorische Trennung ohne sofortige Schenkung
Regelmäßige Überweisungen auf Kinder-Tagesgeld Enkelkind Gesetzliche Vertreter Enkelkind Jede endgültige Zuwendung erhöht schrittweise das Vermögen des Kindes
Einmalige größere Schenkung auf Kinder-Tagesgeld Enkelkind Gesetzliche Vertreter Enkelkind Schenkungsfreibetrag und frühere Zuwendungen beachten

Hinweis: Die Tabelle stellt typische Konstellationen vereinfacht dar. Die konkrete rechtliche Zuordnung hängt von Kontovertrag, Eigentumsverhältnissen und der tatsächlichen Gestaltung der Zuwendung ab. Banken können außerdem unterschiedliche Anforderungen für Minderjährigenkonten und Referenzkonten vorsehen.

Zinsen und Steuern beim Tagesgeld für Enkelkinder

Zinsen auf einem Tagesgeldkonto gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Läuft das Konto tatsächlich auf den Namen des Enkels und ist das Geld wirksam dessen Vermögen, werden auch die entsprechenden Kapitalerträge grundsätzlich dem Kind zugerechnet. Ein minderjähriges Kind besitzt einen eigenen Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt nach § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz 1.000 Euro pro Jahr.

Freistellungsauftrag für das Enkelkind

Damit die Bank innerhalb des verfügbaren Sparer-Pauschbetrags keine Kapitalertragsteuer einbehält, kann für das Kind ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden. Bei Minderjährigen wird dieser grundsätzlich über die gesetzlichen Vertreter abgewickelt. Hat das Enkelkind bereits Konten oder ein Depot bei mehreren Banken, darf der insgesamt erteilte Freibetrag den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

Bleiben Kapitalerträge nicht nur unter dem Sparer-Pauschbetrag, sondern auch das gesamte steuerpflichtige Einkommen des Kindes niedrig, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung infrage kommen. Ob diese sinnvoll ist, hängt von den gesamten Einkünften des Kindes ab und sollte insbesondere bei größeren Guthaben individuell geprüft werden.

Schenkungssteuer bei größeren Beträgen beachten

Überweisen Großeltern Geld endgültig auf ein Tagesgeldkonto des Enkelkindes, kann die Übertragung schenkungsteuerlich relevant sein. Für Enkel gilt grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 200.000 Euro gegenüber jedem Großelternteil. Ist das mit den Großeltern verwandte Elternteil des Enkels bereits verstorben, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Freibetrag von 400.000 Euro gelten.

Der Freibetrag gilt über einen Zeitraum von zehn Jahren

Der Betrag von 200.000 Euro ist kein jährlich neu verfügbarer Freibetrag. Nach § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz werden mehrere Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person stammen, zusammengerechnet. Hat eine Großmutter ihrem Enkel beispielsweise bereits größere Geldbeträge oder anderes Vermögen geschenkt, müssen diese früheren Zuwendungen bei einer weiteren Schenkung berücksichtigt werden.

Bei üblichen monatlichen Sparbeträgen dürfte die Schenkungsteuer häufig keine praktische Belastung auslösen. Bei größeren Einmalzahlungen, Immobilienübertragungen oder weiteren Vermögensgeschenken kann die Gesamtsumme jedoch relevant werden. Auch die gesetzlichen Anzeigepflichten für Schenkungen sollten dann geprüft werden. § 30 ErbStG sieht grundsätzlich eine Anzeige bestimmter Erwerbe innerhalb von drei Monaten vor, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen.

Wer auf dem eigenen Tagesgeldkonto spart, löst allein durch die gedankliche Zuordnung „für den Enkel“ noch keine endgültige Vermögensübertragung aus. Die Schenkung erfolgt erst durch eine entsprechende tatsächliche Übertragung. Diese Variante ermöglicht es Großeltern, den Zeitpunkt einer größeren Zuwendung später festzulegen.

Warum Tagesgeld für Enkel sinnvoll sein kann

Die Verbraucherzentrale nennt Tagesgeldkonten ausdrücklich als eine einfache Möglichkeit, für Kinder und Enkelkinder zu sparen. Tagesgeld besitzt keine feste Laufzeit und unterliegt keinem Börsenkursrisiko. Nach Angaben der BaFin ist das Guthaben grundsätzlich jederzeit verfügbar; Auszahlungen erfolgen allerdings regelmäßig zunächst auf das hinterlegte Referenzkonto. Der Zinssatz ist variabel und kann von der Bank verändert werden.

Einlagensicherung auch beim Kinder-Tagesgeld beachten

Guthaben auf Tagesgeldkonten sind innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Ist das Enkelkind selbst Kontoinhaber, steht ihm grundsätzlich eine eigene Sicherungsgrenze zu. Maßgeblich ist allerdings die rechtliche Bank und nicht allein der Markenname eines Angebots.

Für langfristiges Sparen sollte außerdem berücksichtigt werden, dass Tagesgeld vor allem Sicherheit und Flexibilität bietet. Bei sehr langen Zeiträumen kann die reale Kaufkraft durch Inflation sinken, wenn der Zinssatz dauerhaft unter der Preissteigerungsrate liegt. Wer beispielsweise für ein neugeborenes Enkelkind über 18 Jahre spart, kann deshalb prüfen, ob ein Teil des Vermögens langfristiger angelegt werden soll. Für Geld, das in wenigen Jahren benötigt wird oder keinerlei Kursschwankungen unterliegen soll, bleibt Tagesgeld dagegen gut nachvollziehbar.

Tagesgeldkonto für Enkel richtig einrichten

Vor der Kontoeröffnung sollten Großeltern gemeinsam mit den Eltern des Kindes festlegen, welchem Zweck die Rücklage dienen soll. Bei einem Konto im Namen des Enkelkindes müssen außerdem die Anforderungen der jeweiligen Bank für Minderjährige erfüllt werden. Nicht jedes gewöhnliche Tagesgeldangebot kann ohne Weiteres als Kinderkonto eröffnet werden.

Checkliste für Großeltern

Darauf sollten Großeltern beim Sparen achten

  • Zuerst entscheiden, ob das Geld bereits dem Enkel gehören oder zunächst eigenes Vermögen bleiben soll.
  • Bei einem Kinderkonto frühzeitig die Zustimmung und Unterlagen der Sorgeberechtigten organisieren.
  • Aktionszins, regulären Zinssatz und mögliche Höchstbeträge getrennt vergleichen.
  • Prüfen, welches Referenzkonto für Ein- und Auszahlungen verwendet werden kann.
  • Bei einem Konto des Enkels den Freistellungsauftrag mit den Eltern abstimmen.
  • Bei größeren Schenkungen frühere Zuwendungen derselben Großeltern berücksichtigen.
  • Einlagensicherung und rechtliche Identität der Bank kontrollieren.

Wer selbst die Kontrolle behalten möchte, kann ein separates Tagesgeldkonto im eigenen Namen ausschließlich für den Enkel verwenden. Dadurch werden die Rücklagen organisatorisch von anderen Ersparnissen getrennt, ohne dass das Vermögen bereits endgültig übertragen wird. Bei mehreren Enkelkindern können getrennte Konten oder klar dokumentierte Sparbeträge helfen, die Zuordnung nachvollziehbar zu halten.

Soll das Tagesgeld unmittelbar dem Enkel gehören, sollte dagegen konsequent auf dessen Namen gespart werden. Die Eltern verwalten das Vermögen während der Minderjährigkeit im Rahmen ihrer Vermögenssorge. Mit dem 18. Geburtstag endet diese Verwaltung grundsätzlich und der Enkel kann selbst über sein Konto entscheiden. Dieser Punkt sollte bereits bei der Wahl der Kontovariante berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zum Tagesgeldkonto für Enkel

Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Fragen für Großeltern zu Kontoeröffnung, Eigentum, Steuer und Schenkung zusammen.

Können Großeltern ein Tagesgeldkonto für ihren Enkel eröffnen?

Ein Tagesgeldkonto im Namen eines minderjährigen Enkels erfordert grundsätzlich die Mitwirkung beziehungsweise Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Alternativ können Großeltern ein eigenes Tagesgeldkonto eröffnen und das Guthaben zu einem späteren Zeitpunkt an den Enkel verschenken.

Wem gehört das Geld auf einem Tagesgeldkonto des Enkels?

Läuft das Konto tatsächlich auf den Namen des Enkelkindes und wurde ihm das Geld wirksam übertragen, gehört das Guthaben grundsätzlich dem Enkel. Während der Minderjährigkeit wird sein Vermögen grundsätzlich durch die Sorgeberechtigten verwaltet.

Wie hoch ist der Schenkungsfreibetrag für Großeltern und Enkel?

Der persönliche Freibetrag beträgt grundsätzlich 200.000 Euro je Großelternteil und Enkel. Mehrere Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für die Schenkungsteuer zusammengerechnet.

Hat ein Enkel einen eigenen Sparer-Pauschbetrag?

Ja. Auch ein minderjähriges Enkelkind besitzt einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Bei einem Konto im Namen des Kindes kann für dessen Kapitalerträge grundsätzlich ein eigener Freistellungsauftrag eingerichtet werden.

Quellen

Die rechtlichen und steuerlichen Angaben wurden anhand der im August 2026 geltenden gesetzlichen Vorschriften und aktuellen Verbraucherinformationen geprüft.

Stand der Informationen: August 2026